Ambulant Betreutes Wohnen
Ansprechpartnerin
Rose Kirschbaum
Tel.: 02421 20601910
Fax: 02421 20601915
Ahrweilerplatz 11
52349 Düren
Informationen für Kooperationspartner
Unser Angebot orientiert sich stets an den Möglichkeiten und der persönlichen Situation unserer Klienten. Gemeinsam nehmen wir in Angriff, was ihm oder ihr zu einem selbständigen Leben verhilft.
Unsere Leistungsangebote
- Erhalt eigener Wohnung
- Kurzfristige Unterbringung in Notwohnung mit 3 Wohnplätzen möglich
- Regelmäßige Gruppen- und Freizeitangebote im psychosozialen Bereich
- Anregung zur eigenen Freizeitgestaltung
- Hilfe bei eigener Tagesstrukturierung nach Beschäftigungsmöglichkeit
- Unterstützung und Anleitung bei lebenspraktischen Problemen
- Hilfestellung bei Sicherung des Lebensunterhalts und finanziellen Angelegenheiten
- Hilfestellung bei der Gestaltung sozialer Beziehungen
- Krisenintervention
- In Krisen und Konfliktsituationen Erreichbarkeit auch außerhalb der normalen Dienstzeit
- Erarbeiten einer angemessenen Selbst- und Fremdwahrnehmung
- Vermittlung in Konfliktsituationen
- Vermittelnde und unterstützende Anbindung an fachärztliche und therapeutische Fachkräfte
Unsere Arbeitsweise
Wir orientieren uns am individuellen Hilfebedarf. Unser Augenmerk richten wir nicht auf das, was jemand nicht kann, sondern auf das, was er/sie kann, wo seine/ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten liegen. Unsere Hilfe ist Hilfe zur Selbsthilfe. Zwei Bezugsbetreuer stehen den Personen die Hilfe in Anspruch nehmen, zu Hause, im Büro oder in Ihrem Umfeld in regelmäßigen Kontakten zur Seite. Wir sind gut vernetzt: Als Abteilung des Sozialwerks arbeiten wir in einem langjährig gewachsenen, kooperativen Netzwerk aus Institutionen, Bildungseinrichtungen und Betrieben und nutzen unsere eigenen Ressourcen, bestehend aus verschiedenen Projekten und Unterstützungsangeboten, Gewerken und Standorten.
Zugangsvoraussetzungen
- Die Hilfesuchende Person ist mindestens 21 Jahre
- Eine psychische oder geistige Erkrankung/ Einschränkung besteht seit mindestens 6 Monaten
- Lebenspraktische Fähigkeiten
- Eigenmotivation
- Absprachefähigkeit
- Abstinenzvorhaben bei einer Suchterkrankung
Finanzierung der Hilfe
- Durch den Landschaftsverband Rheinland, Eingliederungshilfe gemäß §§113,78 SGB IX
- Auch wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht gegeben sind, besteht die Möglichkeit unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.